Brandschutzkonzepte


Sicherheit im Brandfall schaffen.

Die Bauordnungen der Länder enthalten eine Reihe von wichtigen, gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Brandschutzes. Diese dienen der Sicherheit der Bewohner und Nutzer von Gebäuden sowie deren Nachbarn. Für besondere Gebäude wie Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern, Hotels, Verkaufsstätten, Garagen etc. gelten darüber hinaus noch die jeweiligen Sonderbauvorschriften.

Ferner wird für diese Bauten ein Brandschutzkonzept verlangt, in dem das gesamte Gebäude brandschutztechnisch begutachtet wird. So kann eventuell auf die eine oder andere Forderung der Vorschriften verzichtet werden, wenn durch so genannte Kompensationsmaßnahmen eine gleichwertige Lösung erreicht wird. Dies gewährleistet eine freiere Architektur und eine nutzungsgerechte Bauweise. Wichtig ist dabei, dass die Brandschutzplanung bereits in der Vorplanungsphase mit eingebunden wird. So kann das Gebäude brandschutztechnisch korrekt über die einzelnen Planungsphasen wachsen.

Christian Förster ist von der IHK Aachen öffentlich bestellter, vereidigter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz. Hier arbeitet er Brandschutzkonzepte aus und ist zudem als Gerichtsgutachter tätig.

Unsere Leistungen im Bereich der Brandschutzplanung:


  • Erstellen von Brandschutzgutachten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
  • Brandschutztechnische Fachbauleitung im Rahmen der Bauausführung
  • Brandschutztechnische Beratung in Bestandsgebäuden
  • Erstellen von Brandschutzordnungen
  • Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen
  • Erstellen von Feuerwehrplänen
  • Gerichts-, Privat- und Schiedsgutachten

Projekte aus der Brandschutzplanung


Die vorgestellten Projekte stellen einen Auszug unserer Arbeit dar. Wenn Sie mehr wissen wollen, freuen wir uns über Ihre Kontaktanfrage.

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